» «Luxleaks»-Verfahren geht in neue Runde – Urteil am 15. Mai
Luxemburg (dpa) - Der Prozess um den wichtigsten Hinweisgeber der «Luxleaks»-Affäre ist am Dienstag teilweise neu aufgerollt worden. Ein Urteil soll am 15. Mai bekanntgegeben werden, wie Justizsprecher Henri Eippers mitteilte. Die Generalstaatsanwaltschaft habe vor dem Berufungsgericht in Luxemburg eine Geldstrafe ohne Nennung einer Summe gefordert. Die Verteidigung habe für den Verzicht auf eine konkrete Strafe plädiert.
Mit den «Luxleaks» waren Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden öffentlich geworden: Sie hatten in der Folge nur geringe oder keine Steuern gezahlt. Der Hinweisgeber (Whistleblower) für einen Journalisten war Angestellter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC), die Unternehmen steuerlich beriet.
Bereits im Januar hatte er einen juristischen Sieg verbucht: Das höchste Gericht Luxemburgs hob seine Verurteilung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 1500 Euro Geldbuße wegen Diebstahls auf. Er könne nicht wegen Diebstahls bei seinem Arbeitgeber verurteilt werden, wenn - wie in diesem Fall - die Weitergabe der entwendeten Dateien wegen des besonderen Schutzes für Whistleblower nicht bestraft werde.
Sein zusätzliches Herunterladen interner Dokumente zur Ausbildung bei PwC, die nicht veröffentlicht wurden, sei jedoch nicht von der Funktion des Hinweisgebers gedeckt. Nur um diesen Punkt ging es am Dienstag in dem neuen Prozess mit drei anderen Richtern.
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