» Handy-Daten von Flüchtlingen in Deutschland werden kaum genutzt
Nürnberg (dpa) - Die Daten aus den Mobiltelefonen von Flüchtlingen in Deutschland werden nur selten ausgelesen - und noch seltener im Asylverfahren genutzt.
Bis Ende Januar 2018 wurden lediglich rund 8900 mobile Datenträger ausgelesen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht. In rund 900 dieser Fälle wurden die Daten «als aktenrelevant eingestuft und im Asylverfahren verwendet». Dabei hatte es 2017 vonseiten der Behörden geheißen, bei jedem Asylbewerber solle das Handy ausgelesen werden.
Das System wird deutschlandweit seit vergangenem September eingesetzt - die Software kann etwa Geodaten von Fotos, benutzte Ländervorwahlen oder die verwendete Sprache in Chats auslesen. Zwischen September und Ende Januar kamen rund 70 000 Asylbewerber neu nach Deutschland.
«Die Bundesregierung kann (oder will) aber keine Angaben dazu machen, inwieweit die Handy-Auswertungen dazu beitrugen, falsche Angaben zur Herkunft oder Identität aufzudecken», hieß es dazu von den Linken. Das sei ein eher «magerer» Befund.
Unklar sei zudem, wie evaluiert werden solle, ob die Handy-Auswertung überhaupt verhältnismäßig und erforderlich ist. Keine Antwort gab es zudem auf die Frage, wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern von der Handydaten-Auswertung betroffen waren. Kritiker sehen in der Auswertung einen Eingriff in Bürgerrechte.
Die Chefin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Jutta Cordt, sagte im vergangenen Jahr, die Handy-Daten könnten in Zweifelsfällen helfen, die Identität von Flüchtlingen festzustellen, die ohne Papiere nach Deutschland kommen - dies sind fast zwei Drittel der Asylbewerber. Die Daten sollten jedoch nur als «Ultima Ratio» genutzt werden, «wenn wir Zweifel an der Herkunft haben, die wir nicht anders verifizieren können», sagte Cordt damals.
Nach Informationen der «Nürnberger Nachrichten» wurde bislang auch nur bei 7000 Menschen eine Software zur Dialekterkennung eingesetzt, die Asylbewerber einer Herkunftsregion zuordnen soll. Diese Sprachproben sowie ein System zur Namensübersetzung geben an, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Antragsteller aus der von ihm angegebenen Region kommt. Ursprünglich war geplant, die Systeme standardmäßig bei der Ersterfassung jedes Asylbewerbers einzusetzen.
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