» Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen
Berlin (dpa) - Nach dem «Wiener Übereinkommen über diplomatische
Beziehungen» können Diplomaten für unerwünscht erklärt werden. «Der
Empfangsstaat kann dem Entsendestaat jederzeit ohne Angabe von
Gründen notifizieren, dass der Missionschef oder ein Mitglied des
diplomatischen Personals der Mission persona non grata oder dass ein
anderes Mitglied des Personals der Mission ihm nicht genehm ist»,
heißt es in Artikel 9 des Vertrages. Der Entsendestaat hat dann die betreffende Person entweder abzuberufen oder ihre Tätigkeit bei der Mission zu beenden. Der Empfangsstaat kann festlegen, dass betreffende Personen in einer bestimmten Frist ausreisen müssen.
15:01 26-03-2018
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